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Hygienekonzept Handballabteilung

Hygienekonzept Cronenberger Turngemeinde (kurz CTG) –Handballabteilung

Es gelten die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 12.08.2020

 

Dies ist ein allgemeingültiges Konzept zur Einhaltung der Hygienevorschriften an den Heimspielorten der Cronenberger Turngemeinde. Auf die Besonderheiten der einzelnen Hallen wird am Ende dieser Ausarbeitung eingegangen (siehe Anhang).

Bei der Nennung von Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern u.a. handelt es sich um männliche wie weibliche Beteiligte. Nur der Vereinfachung halber wird an dieser Stelle auf die Nutzung des Gendersternchens verzichtet.

Die Stadt Wuppertal verzichtet auf die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel in geeigneten Spendern in den Hallen. Daher wird empfohlen, bei Bedarf eigene Desinfektionsmittel zu nutzen.

 

1. Vorbemerkungen

 

  • Sofern der Ausschluss von Risikopatienten (präferierte Lösung) nicht möglich ist, ist eine besondere Aufmerksamkeit durch den jeweiligen Hygiene-Beauftragten einer jeden Mannschaft samt umfassender Aufklärung oder Einleitung von Schutzmaßnahmen (z.B. dauerhaftes Maskentragen) nötig.

  • Spielbeteiligte sind die Spieler, Trainer- und Betreuer aller Mannschaften sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.

  • Sonstige Spielbeteiligte sind Personen, die währen des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und, wenn vorhanden, Wischer. Für diesen Personenkreis sind besondere Schutzmaßnahmen wie Mund-Nase-Schutz gegebenenfalls vorzusehen.

  • Sämtliche Spielbeteiligte müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst werden.

  • Allen Personen, die die Halle betreten möchten und die Symptome einer Erkrankung zeigen oder bekanntermaßen mit Corona infiziert sind, aber keine Symptome zeigen, muss der Zutritt zur Halle zum Schutz aller anderen Beteiligten verwehrt werden.

  • Bei jeglichen Bewegungen in der Halle ist grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • Jeder Person, die sich nicht an die in diesem Konzept vorgegebenen Regelungen hält, ist der Zutritt zur Halle zu untersagen.

 

2. Betreten der Halle für Zuschauer

 

  • Für jedes Heimspiel einer Mannschaft der CTG stellt ein vorher benannter Beauftragter der Heimmannschaft sicher, dass alle Personen beim Betreten der Halle die Formulare ausfüllen und bei diesem Beauftragten abgeben. Eine Weigerung der Erfassung hat zur Folge, dass dieser Person der Zugang zur Tribüne verwehrt wird.

  • Jede Person, die die Halle betritt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Bei Betreten des Tribünenbereichs findet für alle nicht direkt am Spiel Beteiligten eine Personenerfassung statt. Hierfür steht der Hygiene-Ranger zur Verfügung, der über einen zu scannenden QR-Code, der von dem Beauftragten der jeweiligen Heimmannschaft zur Verfügung gestellt wird, zu erreichen ist. Wer nicht über die technischen Kenntnisse oder Geräte verfügt, muss zwingend einen Erfassungsbogen auf Papier ausfüllen.

  • Tribüne und Stehplätze werden in den Hallen nicht gekennzeichnet. Es wird vorausgesetzt, dass alle Zuschauer ca. die doppelte Armlänge Sitzabstand zum Sitznachbar in alle Richtungen einhalten können, sofern dieser nicht im selben Haushalt lebt.

  • Zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, ist zwingend ein Abstand von 1,5. Metern einzuhalten.

  • Bis zum Erreichen des Sitz- oder Stehplatzes muss zwingend ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Sobald der Sitz- oder Stehplatz erreicht und der Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist, kann der Mund-Nase-Schutz abgelegt werden.

  • Auch beim Aufenthalt vor der Halle ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.

 

3. Betreten der Hallen für Mannschaften und Schiedsrichter

 

  • Das Betreten der Halle von Heim- und Auswärtsmannschaft sowie durch die Schiedsrichter hat zeitlich entzerrt zu erfolgen.

  • Sowohl Heim- als auch Gastmannschaft haben eine vollständige Liste mit Namen und Telefonnummern vorzulegen, welche alle Spieler, Mannschaftsverantwortlichen und Zeitnehmer der Mannschaft umfasst.

  • Die Schiedsrichter füllen dasselbe Formular wie die Besucher am Eingang aus.

  • Jeder Mannschaft wie auch den Schiedsrichtern wird eine Kabine zugewiesen, die nur von der jeweiligs vorgesehenen Personen betreten werden darf. Die Kabinen werden vom jeweiligen Hallenwart zugewiesen oder einem der Mannschaftsverantwortlichen der Heimmannschaft, wenn kein Hallenwart anwesend ist.

  • Spätestens bei Betreten der Halle haben alle Beteiligten (Spieler, Schiedsrichter) die vorher per Mail zur Verfügung gestellten Coronafragebögen an einen Verantwortlichen der Heimmannschaft abzugeben.

  • Auf allen Gängen zwischen Kabinen, Halle, Toiletten und sonstigen Räumen muss der Mund-Nase-Schutz getragen werden. Dieser darf für das Umkleiden abgenommen werden.

  • Es dürfen grundsätzlich nur aktive Mannschaften, Verantwortliche und Schiedsricher, sowie Zeitnehmer und Sekretäre in die Halle. Nachfolgende Mannschaften und andere Beteiligte warten solange in der Umkleide, bis die Halle leer und einmal durchgelüftet worden ist.

 

4. Zeitnehmer und Sekretäre

 

  • Die Zeitnehmer bzw. Sekretäre betreten die Halle wie die Mannschaften bzw. Schiedsrichter.

  • Ihre persönlichen Daten sind zusammen mit den Mannschaftsdaten zu erfassen.

  • Die Erfassung der spielbezogenen Daten am Computer erfolgt in einem separaten Raum vor der Halle, alternativ in einer Kabine, wenn sie währenddessen genügend gelüftet werden kann. Hierbei ist Mund-Nase-Schutz zu tragen.

  • Der PC muss nach jedem Spiel desinfiziert werden, alternativ kann die Tastatur mit einer Klarsichtfolie abgedeckt werden oder es dürfen Einmalhandschuhe getragen werden.

 

5. Zutritt zum Innenraum

 

  • Die Gesamtzahl der aktiv am Spiel Beteiligten darf 30 nicht überschreiten. Hierunter fallen alle aktiven Spieler und eingewechselte Ersatzspieler, nicht aber Betreuer, und nicht eingesetzte Ersatzspieler und Schiedsrichter, sofern sie den Abstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen einhalten können.

  • Pro Mannschaft dürfen sich ebenso vier Betreuer sowie ein Zeitnehmer/ Sekretär im Innenraum aufhalten. Darüberhinaus selbstverständlich zwei Schiedsrichter.

  • Alle anderen Personen haben sich auf der Tribüne aufzuhalten.

 

6. Wischer

 

  • Es werden keine externen Wischer vorgehalten. Verunreinigungen müssen durch die Mannschaften selbstständig entfernt werden. Wischmaterial steht an den Bänken zur Verfügung.

 

7. Verlassen der Halle für Zuschauer

 

  • Zuschauer verlassen die Halle einzeln und halten hierbei den nötigen Abstand. Außerdem tragen sie Mund-Nase-Schutz.

  • Erst wenn alle Zuschauer, die nicht in der Halle verbleiben wollen, die Halle verlassen haben, dürfen Zuschauer des nachfolgenden Spiels die Halle betreten.

 

8. Umkleiden der Spieler und Schiedsrichter nach dem Spiel

 

  • Nach dem Spiel gelangen die Spieler und Schiedsrichter mit Mund-Nasen-Schutz zu ihren Kabinen, wo sie sich mit dem nötigen räumlichen Abstand duschen dürfen.

 

9. Verlassen der Halle für Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre

 

  • Nach dem Umkleiden verlassen die o. a. Personen die Halle zeitlich nacheinander und nicht gleichzeitig.

 

10. Reinigung der Kabinen

 

  • Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss gewährleistet werden. Dazu werden verschiedene Kabinen genutzt, damit eine Nutzungspause zwischen Mannschaften gewährleistet ist.

  • Dies muss vor allem bei mehreren Spielen am selben Tag und damit verbundener Mehrfachnutzung der Kabinen gewährleistet werden.

 

11. Catering

 

  • Während der Spiele darf der Verkauf von abgepackten Speisen sowie Getränken in geschlossenen Behältnissen angeboten werden. Der Verkauf von offenen Speisen, insbesondere Kuchen, Frikadellen, Salaten etc. ist nicht erwünscht.

  • Verkäufer müssen dauerhaft Mund-Nase-Schutz tragen.

  • Der Verkaufsstand muss nach jedem Spiel komplett gereinigt und desinfiziert werden. Erst dann darf er an die nachfolgende Mannschaft übergeben werden.

 

12. Gang zur Toilette

 

  • Beim Gang zur Toilette ist Mund-Nase-Schutz zu tragen.

  • Nach dem Gang zur Toilette sind die Hände gründlich zu waschen.

 

13. Allgemein

 

  • Dieses Konzept wird im Vorfeld den Gastmannschaften, Verantwortlichen und Schiedsrichtern zugesendet.

  • In Wuppertal werden Hallenwege nicht mit Pfeilen gekennzeichnet. Es wird gebeten, den Anweisungen der Beauftragten der jeweiligen Heimmannschaften zu folgen.

  • Die Heimmannschaften sind zwingend gehalten, ihren jeweils Beauftragten für jedes Heimspiel an den 1. Vorsitzenden der CTG unter Angabe von Datum, Mannschaft und Halle per Email zu melden.

 

Anhang: Hallensituation

 

  • Küllenhahn A (Halle mit Tribüne): Spieler, Betreuer und Schiedsrichter nehmen den Haupteingang und begeben sich geradeaus zum Hallenwart, um sich einen Kabinenschlüssel abzuholen. Durch die Glastür gehen sie weiter in den Kabinengang. Auf der Rückseite der Kabinen geht es in einen zweiten Kabinengang, von dort nach rechts zum hinteren Treppenhaus und durch den unteren Gang rechts in die Halle A.

  • Nach dem Spiel gehen die Beteiligten wieder in den unteren Gang nach rechts durch das vordere Treppenhaus in den hinteren Kabinengang in die Kabine und über die vordere Kabinentür wieder nach rechts beim Hallenwart vorbei nach draußen.

  • Zuschauer begeben sich nach dem Eingang direkt nach links zur Tribüne, wo ihre Daten erfasst werden.

 

  • Küllenhahn B (Halle ohne Tribüne): Spieler, Betreuer und Schiedsrichter wie oben, allerdings im unteren Gang nach links in die Halle B.

  • Nach dem Spiel gehen die Beteiligten wieder in den unteren Gang nach links durch das vordere Treppenhaus und dann wie bei Halle A.

  • Zuschauer begeben sich nach dem Eingang durch die erste Glastür links über das Treppenhaus nach unten in den unteren Gang und dann nach rechts in Halle B.

  • Bei allen Bewegungen durch die Räumlichkeiten der Hallen wird auf die Abstandsregel hingewiesen.

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  • Gathe: Alle Beteiligten begeben sich durch den Haupteingang in den Vorraum. Aktive gehen über das Treppenhaus rechts in die untere Hallenetage, hier ganz rechts in den Kabinengang in ihre Kabine, von dort in die Halle.

  • Zuschauer gehen hinter dem Eingang weiter auf die Tribüne

  • Nach dem Spiel begeben sich die Aktiven in ihre Kabine und vermeiden es, sich mit den neu ankommenden Aktiven zu vermischen.

  • Zuschauer verlassen die Tribüne auf demselben Weg, wie sie gekommen sind.

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  • Wichlinghausen: Aktive betreten die Halle durch den unteren Eingang und eine Kabine, anschließend eine Treppe hinauf.

  • Zuschauer erreichen die Tribüne über eine Außentreppe, über die sie die Halle auch wieder verlassen.

  • Nach dem Spiel nutzen die Aktiven den gleichen Weg zurück, wie sie reingegangen sind und vermeiden hierbei, sich mit neu ankommenden Aktiven zu vermischen.

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  • Adlerbrücke: Aktive betreten die Halle durch den unteren Eingang, begeben sich in eine Kabine und anschließend in die Halle.

  • Zuschauer betreten die Tribüne durch den oberen Eingang, durch den sie sie auch wieder verlassen.

  • Nach dem Spiel begeben sich die Aktiven in ihre Kabinen und von dort über den gleichen Weg wieder nach draußen.

 

Über all dem steht, dass sämtliche Personen, die aktiv oder passiv an Spielen teilnehmen, sich so gut wie möglich an das AHA- Konzept halten mögen: Abstand halten, Hygienekonzept einhalten, Atemschutzmasken tragen.

 

Volker Wichmann

1. Vorsitzender CTG

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